Berufssprachkurse
DeuFöV – Deutsch FörderVerordnung
Die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufssprachkurse für die deutsche Sprache durchgeführt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Berufsbezogene Deutschkenntnisse
DeuFöV-Kurse sollen den Teilnehmern helfen, berufsbezogene Deutschkenntnisse zu erwerben, zu vertiefen und zu festigen. Ziel der Kurse ist es, die Chancen von Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
500 Unterrichtsstunden
Kontakt:
Angela Meink
Tel.: 05121 9570441
E-Mail: Angela.meinck@leb.de